Therapie

Überblick

1. Therapie
   • Beschwerden
   • Ziel der Behandlung
   • Formelles & Kosten

2. Coaching
   • Fragen
   • Stimme als Sympathieträger

3. Singen
   • Endlich singen
   • Unterricht









Sprech- und Stimmtherapie

Die Stimme und das Sprechen beeinflussen unser Leben von Anfang an. Manche Menschen machen schon früh die Erfahrung, welche Auswirkungen dies im Altag haben kann. Andere merken den Stellenwert von Stimme und Sprechen erst dann, wenn das Sprechen nicht mehr so gut funktioniert, wie sie es gewohnt sind.

Folgende Beschwerden sind Hinweise für eine logopädische Behandlung:

•   Räusperzwang, oft verbunden mit einem störenden Gefühl im Hals
•   Druck -und Engegefühl im Hals (Globusgefühl)
•   Permanente Heiserkeit
•   Das Sprechen wird meist als anstrengend empfunden
•   Die Stimme ist dauerhaft zu leise
•   Es fehlt die Kraft länger zu sprechen
•   Engegefühl im Brustkorb
•   Rauer Stimmklang
•   Kurzatmigkeit
•   Reizhusten
•   Folgen operativer Eingriffe Hals und Stimme betreffend (Nachbehandlung)
•   Undeutliche und verwaschene Aussprache als Folge verschiedenster Grunderkrankungen
•   Stimmverlust (Aphonie)

Ziel einer Behandlung kann sein:

•   Leichtigkeit beim Sprechen
•   Freies “Halsgefühl”
•   Immer genügend Atem, um alles in Ruhe zu sagen, was ich möchte
•   Schmerzfreiheit
•   Klare und angenehme Stimme
•   Wohlgefühl beim Sprechen
•   Verstanden werden

 Formale Voraussetzungen / Kostenübernahme

Der Arzt oder Facharzt prüft die Notwendigkeit einer Therapie und stellt gegebenfalls eine entsprechende Verordnung (Rezept) aus.
Bei folgenden Ärzten können Sie ein Rezept erhalten:

•   Arzt für Hals,- Nasen- und Ohrenheilkunde
•   Phoniater (Stimmfacharzt)
•   Haus- und Allgemeinarzt
•   Arzt für Innere Medizin
•   Arzt für Neurologie
•   Arzt für Psychotherapie


Kosten und Kostenübernahme

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Kosten der Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Es ist lediglich eine Zuzahlungsgebühr für Erwachsene (ab 18 Jahren) zu entrichten. Diese setzt sich aus einer anteiligen Zuzahlung von 10% der Therapiekosten und der Verordnungsgebühr in Höhe von 10-€ je Verordnung zusammen.

Privat Krankenversicherte

Die Leistungen der Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen werden von den privaten Versicherungen anerkannt. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag kann ein geringer Eigenanteil für Privatversicherte entstehen.